Ablauf und Kosten
Gesetzlich Versicherte
Man unterscheidet zwischen Praxen mit Kassensitz und privaten Praxen. Eine Praxis mit Kassensitz rechnet das Honorar für Ihre Psychotherapie direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Auch bei einer Therapie in einer Privatpraxis – wie es meine ist – ist die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse möglich.
Als gesetzlich Versicherte können Sie die Kostenübernahme für Ihre Psychotherapie über das Kostenerstattungsverfahren bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
Die Hürden hierfür sind bei einigen gesetzlichen Krankenkassen allerdings sehr gestiegen. Am besten klären Sie mit Ihrer Krankenkasse vorab, unter welchen Bedingungen die Kostenerstattung übernommen würde.
Nähere Informationen zum Kostenerstattungsverfahren finden Sie im Ratgeber der Bundespsychotherapeutenkammer.
Privat / Beihilfe
Die Beihilfe und die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Der Umfang der Therapie ist von dem Vertrag, den Sie mit ihrer Krankenkasse abgeschlossen haben, abhängig. Sind die notwendigen Bedingungen erfüllt, werden die Kosten für die Psychotherapie nach einem entsprechenden Antrag übernommen.
Selbstzahler
Es besteht
auch die Möglichkeit, eine Psychotherapie privat zu bezahlen. In diesem Fall
müssen Sie sich um keine Formalitäten kümmern und die Behandlung kann ohne
lange Wartezeiten beginnen.
Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).