Praxis für Psychotherapie, Psycho-Onkologie und Meditation Dr. med. Barbara Burghardt

Ablauf und Kosten

Gesetzlich Versicherte

Man unterscheidet zwischen Praxen mit Kassensitz und privaten Praxen. Eine Praxis mit Kassensitz rechnet das Honorar für Ihre Psychotherapie direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Auch bei einer Therapie in einer Privatpraxis – wie es meine ist – ist die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse möglich.
Als gesetzlich Versicherte können Sie die Kostenübernahme für Ihre Psychotherapie über das Kostenerstattungsverfahren bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
Dieses Verfahren erlaubt es, die oft unzumutbar langen Wartezeiten auf einen Therapieplatz bei Psychotherapeuten mit eigenem Kassensitz zu umgehen.
Nähere Informationen zum Kostenerstattungsverfahren finden Sie im Ratgeber der Bundespsychotherapeutenkammer.
Außerdem berate ich Sie hierzu gern im persönlichen Gespräch.

Privat / Beihilfe

Die Beihilfe und die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Der Umfang der Therapie ist von dem Vertrag, den Sie mit ihrer Krankenkasse abgeschlossen haben, abhängig. Sind die notwendigen Bedingungen erfüllt, werden die Kosten für die Psychotherapie nach einem entsprechenden Antrag übernommen.

Selbstzahler

Es besteht auch die Möglichkeit, eine Psychotherapie privat zu bezahlen. In diesem Fall müssen Sie sich um keine Formalitäten kümmern und die Behandlung kann ohne lange Wartezeiten beginnen.
Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).